Gesetzliche Anforderungen
In Europa gilt heute die EU-Richtlinie 2002/91/EG zur Kennzeichnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Der Anspruch hoher Energieeffizienz hat damit die Form einer gesetzlichen Bestimmung angenommen. Die
Energie-Einsparungsverordnung (EnEV 2007) macht in Deutschland in Kürze auch für Zweckbauten und öffentliche Gebäude die Ausstellung eines Energiepasses verbindlich. Die Bewertung der Energieeffizienz erfolgt hier im Vergleich zu einem in der EnEV festgelegten Referenzwert (siehe Grafik). Das Verfahren der Bewertung ist in der Norm V DIN 18599 festgelegt und ist somit objektivierbar.
Für die Beleuchtung bedeutet dies:
- Zusätzliche Energieaufwendungen, wie z. B. für die Klimatisierung der Abwärme, die durch die Beleuchtung entsteht, werden berücksichtigt.
- Der Wirkungsgrad der Erzeugung von Elektrizität aus Primärenergieträgern wird berücksichtigt. Daher wird die elektrische Energie mit einem Primärenergie-Faktor multipliziert bewertet.
- Die Effizienz elektrischer Beleuchtungsanlagen rückt somit noch deutlicher in den Vordergrund. Der Anteil der Beleuchtung am Primärenergiebedarf eines Gebäudes beträgt typischerweise über 25 %.
Weitere wichtige Vorschriften:
- Arbeitsstättenverordnung §23: "Raumabmessungen und Luftraum für Arbeitsräume"
- Arbeitsstättenverordnung §24: "Bewegungsfläche am Arbeitsplatz"
- DIN 4543 Teil 1: "Büroarbeitsplätze"
- ZH 1/535: "Sicherheitsregeln für Büroarbeitsplätze"
- DIN 5034 Teil 1 Abschnitt 3: "Tageslicht in Innenräumen"
- Arbeitsstättenverordnung 7/1 §7: "Sichtverbindung nach außen"
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