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Gesetzliche Anforderungen

In Europa gilt heute die EU-Richtlinie 2002/91/EG zur Kennzeichnung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden. Der Anspruch hoher Energieeffizienz hat damit die Form einer gesetzlichen Bestimmung angenommen. Die Energie-Einsparungsverordnung (EnEV 2007) macht in Deutschland in Kürze auch für Zweckbauten und öffentliche Gebäude die Ausstellung eines Energiepasses verbindlich. Die Bewertung der Energieeffizienz erfolgt hier im Vergleich zu einem in der EnEV festgelegten Referenzwert (siehe Grafik). Das Verfahren der Bewertung ist in der Norm V DIN 18599 festgelegt und ist somit objektivierbar.

energieeffizienz

Für die Beleuchtung bedeutet dies:

Weitere wichtige Vorschriften:


 
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