Beleuchtungskonzepte
Eine der grundlegenden Neuerungen im gesamten Regelwerk ist die Unterscheidung von drei Konzepten:
raumbezogene Beleuchtung,
arbeitsplatzbezogene Beleuchtung und
teilflächenbezogene Beleuchtung.
Früher galt ein Raum als gut beleuchtet, wenn in allen Teilen möglichst gleichförmig ausreichende
Lichtstärken herrschen. Diese flächendeckende Ausleuchtung ist heute nur noch Büros vorbehalten, deren konkrete Einrichtung zum Zeitpunkt der Lichtplanung noch nicht feststeht oder die ein ausgesprochen flexibel eingesetztes Mobiliar haben. Bevorzugt werden allerdings diejenigen Konzepte, die den einzelnen Arbeitsplatz stärker berücksichtigen oder noch einen Schritt weiter gehen und
zwischen verschiedenen Aufgabenbereichen differenzieren.
Die Arbeit im modernen Büro ist gravierenden technologischen Wandlungen unterworfen.
Gegenwärtig verschwinden die raumgreifenden Röhrenmonitore zugunsten schlanker Flachbildschirme. Laptops, drahtlose Datenübertragung und leistungsfähige Telekommunikationsgeräte ermöglichen eine Mobilität der Arbeit, die noch vor wenigen
Jahren nur in Wunschträumen vorkam. Diese Infragestellung des festen Schreibtisches
scheint im Widerspruch zur Aufwertung des definierten Arbeitsbereichs zu stehen. Doch
nur scheinbar – durch die Flexibilisierung werden auch an die Umfeldfaktoren, zu denen
das
Licht gehört, wachsende Anforderungen gestellt. Die Beleuchtungsplanung muss
darauf eingehen. Doch auch im Bereich der Entwicklung von Leuchten und Lichttechnik
selbst gibt es viele Innovationen, die ihrerseits zur Revolutionierung des Büros beitragen.
So ist absehbar, dass in nicht allzu ferner Zukunft die Normen diesem Stand der Technik
wieder angepasst werden müssen.
124, seite