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Äusserer Blitzschutz

Zum Äußeren Blitzschutz gehören alle Einrichtungen außerhalb, an und in der zu schützenden baulichen Anlage, die bei einem Blitzschlag den Blitzstrom auffangen und zur Erde ableiten. Zu diesen Einrichtungen zählen im Wesentlichen die Fangeinrichtungen, die Ableitungen und die Erdungsanlage.

aeusserer Blitzschutz

Fangeinrichtungen

Fangeinrichtungen bestehen im Allgemeinen aus massiven Rundleitern, massiven Flachleitern oder Seilen aus leitfähigem Material. Diese befinden sich auf, oberhalb oder seitlich an einer baulichen Anlage. Als Fangeinrichtung kommt meißt eine Kombination aus waggrecht verlegten Fangleitungen, senkrechten Fangstangen und Fangnetzten zur Anwendung.

Auf Gebäuden mit Flachdächern werden die Fangleitungen in der Regel in Maschenform angelegt. Hierbei darf kein Punkt des Daches mehr als 5m von einer Fangeinrichtung entfert sein. Daraus ergibt sich eine Maschenbreite von maximal 10m die maximale Maschenlänge darf laut bestimmungen nicht 20m nicht überschriten. Die genauen Abstände sind in Schutzklassen von I bis IV eingeteilt.

Ableitungen

Eine so genannte Ableitung verbindet die Fangeinrichtung mit einem Erder. Solche Ableitungen müssen so kurz wie möglich gehalten werden. Bei Fangeinrichtungen muss pro 20m Gebäudeumfang eine Ableitung gesetzt werden. Wird dies nun für ein Gebäude errechnet, und es ergibt sich eine ungerade Zahl, so muss die errechnete Zahl der Ableitungen um eins erhöht werden.

Ist ein Gebäude jedoch in Länge oder Breite kleiner als 12m so wird die errechnete Zahl an Ableitungen um eins erniedrigt.

Gebäude deren Grundfläche 40m x 40m überschreitet, benötigen zusätzlich eine oder mehrer Ableitungen innerhalb des Gebäudes,oder die Gesamtzahl der äußeren Ableitungen ist zu erhöhen.

Erdung von Blitzschutzanlagen

Als Erder werden heute Bewehrungen, Stahlbetonfundamente, Stahlteile von Stahlskelettbauten, Fundameterder oder andere Metallteile, die ins Erdreicheingebettet sind, benutzt. Rohrleitungen dürfen nicht als Erder benutzt werden.

Bei Fundamenterdern müssen zusätzlich zum Anschluss für der Potentialausgleich mehrere Anschlüsse für Ableitungen vorgesehen werden. Sind solche Erder nicht möglich, so ist mölichst ein geschlossener Ringreder in mindestens 0,5m Tiefe mit einem Absand von 1m zum Gebäude zu verlegen. Gibt es auch dafür keine Möglichkeit, kann auf Einzelerder als Oberflächenerder mit mindestens 20m Länge oder Tiefenerder mit einer Mindestlänge von 9m zurückgegriffen werden. Es ist kein bestimmter Erdundswiderstand ist nicht vorgeschieben, wenn eine Verbindung zwischen Blitzschutzanlage und Potentialausgleich des Gebäudes besteht. Liegt jedoch eine Trennung vor, dann muss der Erdungswiderstand kleiner oder gleich dem 5 fachen des gringsten Absands in m zwischen den oberirdischen Blitzschutzleitungen und -teilen und den leitfähigen Teilen des Gebäudes.

 
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