Äusserer Blitzschutz
Zum
Äußeren Blitzschutz gehören alle Einrichtungen außerhalb, an und in der
zu schützenden baulichen Anlage, die bei einem Blitzschlag den
Blitzstrom auffangen und zur Erde ableiten. Zu diesen Einrichtungen
zählen im Wesentlichen die
Fangeinrichtungen, die
Ableitungen und die
Erdungsanlage.
Fangeinrichtungen
Fangeinrichtungen
bestehen im Allgemeinen aus massiven Rundleitern, massiven Flachleitern
oder Seilen aus leitfähigem Material. Diese befinden sich auf, oberhalb
oder seitlich an einer baulichen Anlage. Als Fangeinrichtung kommt
meißt eine Kombination aus waggrecht verlegten Fangleitungen,
senkrechten Fangstangen und Fangnetzten zur Anwendung.
Auf
Gebäuden mit Flachdächern werden die Fangleitungen in der Regel in
Maschenform angelegt. Hierbei darf kein Punkt des Daches mehr als 5m
von einer Fangeinrichtung entfert sein. Daraus ergibt sich eine
Maschenbreite von maximal 10m die maximale Maschenlänge darf laut
bestimmungen nicht 20m nicht überschriten. Die genauen Abstände sind in
Schutzklassen von I bis IV eingeteilt.
Ableitungen
Eine
so genannte Ableitung verbindet die Fangeinrichtung mit einem Erder.
Solche Ableitungen müssen so kurz wie möglich gehalten werden. Bei
Fangeinrichtungen muss pro 20m Gebäudeumfang eine Ableitung gesetzt
werden. Wird dies nun für ein Gebäude errechnet, und es ergibt sich
eine ungerade Zahl, so muss die errechnete Zahl der Ableitungen um eins
erhöht werden.
Ist ein Gebäude jedoch in Länge oder Breite kleiner als 12m so wird die errechnete Zahl an Ableitungen um eins erniedrigt.
Gebäude
deren Grundfläche 40m x 40m überschreitet, benötigen zusätzlich eine
oder mehrer Ableitungen innerhalb des Gebäudes,oder die Gesamtzahl der
äußeren Ableitungen ist zu erhöhen.
Erdung von Blitzschutzanlagen
Als
Erder werden heute Bewehrungen, Stahlbetonfundamente, Stahlteile von
Stahlskelettbauten, Fundameterder oder andere Metallteile, die ins
Erdreicheingebettet sind, benutzt. Rohrleitungen dürfen nicht als Erder
benutzt werden.
Bei Fundamenterdern müssen zusätzlich zum
Anschluss für der Potentialausgleich mehrere Anschlüsse für Ableitungen
vorgesehen werden. Sind solche Erder nicht möglich, so ist mölichst ein
geschlossener Ringreder in mindestens 0,5m Tiefe mit einem Absand von
1m zum Gebäude zu verlegen. Gibt es auch dafür keine Möglichkeit, kann
auf Einzelerder als Oberflächenerder mit mindestens 20m Länge oder
Tiefenerder mit einer Mindestlänge von 9m zurückgegriffen werden. Es
ist kein bestimmter Erdundswiderstand ist nicht vorgeschieben, wenn
eine Verbindung zwischen Blitzschutzanlage und Potentialausgleich des
Gebäudes besteht. Liegt jedoch eine Trennung vor, dann muss der
Erdungswiderstand kleiner oder gleich dem 5 fachen des gringsten
Absands in m zwischen den oberirdischen Blitzschutzleitungen und
-teilen und den leitfähigen Teilen des Gebäudes.
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